23.07.2010
JAV-Wahlvorstandsschulung 2010 (Einfaches Wahlverfahren) - Zusatztermin
Liebe JAVi's,
vom 01.09. bis 03.09.2010 bieten wir Euch im Jagdhof Klein-Heilig-Kreuz in Kleinlüder einen weiteren Termin für eine "Schulung des Wahlvorstandes für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung 2010" im einfachen Wahlverfahren an.
Warum Wahlvorstandsschulungen?
Bei der Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung müssen viele Vorschriften und Regeln
beachtet werden. Um in diesem Prozess Fehlern vorzubeugen, hat der Wahlvorstand nicht nur die
Möglichkeit, sondern sogar den Anspruch auf Schulung. Die Kosten dafür trägt - nach § 37.6 BetrVG
in Verbindung mit § 20.3 BetrVG und 63.2 BetrVG - der Arbeitgeber.
Inhaltliche Schwerpunkte:
> Allgemeine Grundsätze für die JAV-Wahl
> Rechtsstellung und Aufgaben desWahlvorstandes
> Geschäftsführung desWahlvorstandes
> Wahl der JAV im vereinfachten Wahlverfahren: Wahlberechtigung,
Wahlzeitpunkt,
Wählerliste
> Wahlausschreiben undWahlvorschläge etc.
> Durchführung der Wahl
> Feststellung der Wahlergebnisse
> Konstituierung der neuen JAV
> Wahlanfechtung, Nichtigkeitsklage
Wir würden uns freuen, Euch in Kleinlüder begrüßen zu dürfen. Weitere Informationen gibt's HIER.
22.07.2010
Fachkonferenz „Sicher unterwegs“ - Sicherheit im öffentlichen Verkehr am 23. September in Frankfurt am Main
Seit Jahren fordern die Gewerkschaften verstärkten Personaleinsatz zur Erhöhung der Sicherheit der ArbeitnehmerInnen im Schienenverkehr. Aus diesem Anlass führten die Gewerkschaften TRANSNET und GDBA bereits im Jahr 2008 eine Fragebogenaktion unter dem Motto „Sicher unterwegs“ durch, deren Ergebnisse in Form einer Broschüre der Politik übergeben wurden. In anschließenden Gesprächen, u. a. mit dem Vorstand der Deutschen Bahn AG, konnte erreicht werden, dass die Arbeitgeber für dieses Thema sensibilisiert wurden und den Handlungsbedarf deutlich ernster nahmen als noch vor der Aktion. Dazu trug wesentlich auch eine von TRANSMIT im November 2008 durchgeführte Fachkonferenz bei, auf der BetriebsrätInnen über die Ergebnisse der Befragung informiert und mit ihnen gemeinsam Forderungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Beschäftigten abgeleitet und eingeleitet wurden.
Nach weiteren aktiven Bemühungen und unzähligen Gesprächsrunden erhielt die Aktion „Sicher unterwegs“ im März dieses Jahres den Fahrgastpreis der Initiative PRO BAHN. Die Auszeichnung zeigt, so Peter Tröge, stellvertretender Vorstand der Verkehrsgewerkschaft GDBA und Geschäftsführer von TRANSMIT, dass nicht nur der Nerv der Kolleginnen und Kollegen getroffen wurde, sondern auch die Fahrgäste am gleichen Strang ziehen. Deshalb wird „Sicher unterwegs“ fortgeführt. Denn nur, wenn immer wieder auf Missstände hingewiesen wird, kann sich wirklich etwas ändern.
Einzelne Bundesländer haben bereits reagiert. So ist jüngst Niedersachsen der Forderung nachgekommen, mehr für die Sicherheit zu tun, Baden-Württemberg plant, in Kürze ähnlich vorzugehen. Das regelmäßige Mitfahren von Zugbegleitern soll hier verbindlich geregelt werden, längere Züge, die weitere Entfernungen zurück legen, sollen kontinuierlich rund um die Uhr mit Zugbegleitern besetzt werden.
Auch TRANSMIT wird ein neuerliches Zeichen zum Thema setzen. Am 23. September 2010 findet in Frankfurt am Main eine weitere Fachkonferenz statt, auf der die Aktionen und Resultate von „Sicher unterwegs“ durch Vertreter der Gewerkschaften, Arbeitgeber und Arbeitnehmer präsentiert werden. Im Rahmen von Diskussionsrunden wird es die Gele-genheit geben, die Vorstellungen aller Beteiligten zu Gehör zu bringen. BetriebsrätInnen sollen auf diese Weise Handlungshil-fen und Beteiligungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Info unter: 030 30875-0 oder info@transmit-gmbh.de
19.07.2010
Internet und E-Mail für einzelne BR-Mitglieder
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14.07.2010 - 7 ABR 80/08 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 2. September 2008 - 9 TaBV 8/08 -
Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzel-nen Betriebsratsmitglieder verlangen.
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung
im erforderlichen Umfang Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Die Beur-teilung, ob ein Mittel der Informations- und Kommunikationstechnik der Erfüllung von Betriebsrats-aufgaben dient, ist Sache des Betriebsrats. Er hat dabei einen Beurteilungsspielraum. Bei seiner Entscheidung muss er die entgegenstehenden Belange des Arbeitgebers, darunter insbesondere die
diesem entstehenden Kosten berücksichtigen. Wie das Bundesarbeitsgericht bereits wiederholt entschieden hat, kann der Betriebsrat die Einholung von Informationen aus dem Internet als zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ansehen. In Wahrnehmung seines Beurteilungsspielraums darf er auch davon ausgehen, dass die Eröffnung von Internetanschlüssen für die einzelnen Mitglieder - etwa zu deren Vorbereitung auf Betriebsratssitzungen - der Aufgabenerfüllung des Betriebsrats dient.
Auch durch die Entscheidung, seinen Mitgliedern eigene E-Mail-Adressen zum Zwecke der externen Kommunikation einzurichten, überschreitet der Betriebsrat seinen Beurteilungsspielraum nicht. Ebenso wie die Informationsbeschaffung kann die Kommunikation einzelner Betriebsratsmitglieder mit nicht zum Betrieb gehörenden Dritten Teil der Betriebsratstätigkeit sein.
Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat daher - anders als die Vorinstanzen - den Anträgen eines Betriebsrats stattgegeben, der vom Arbeitgeber für sämtliche Mitglieder die Eröffnung von Zugängen zum Internet sowie die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen verlangt hat. Berechtigte Kosteninteressen des Arbeitgebers standen dem Verlangen nicht entgegen, da die Betriebsrats-mitglieder alle an PC-Arbeitsplätzen beschäftigt sind, so dass es lediglich der Freischaltung des Internets und der Einrichtung einer E-Mail-Adresse bedarf.
01.07.2010
Mobbing, Bossing und sexuelle Belästigung im Betrieb
MOBBING / BOSSING
Opfer von Mobbing sind einem psychischen Gruppenterror (der „mob“) ausgesetzt, der die Zerstörung der Persönlichkeit billigend in Kauf nimmt oder gar beabsichtigt. Mobbingopfer erleben eine psychische, physische und soziale Katastrophe, die mit dem Tod enden kann.
Neben den unermesslichen menschlichen Schäden entstehen aber auch einem Betrieb, einer Organisation und der ganzen Gesellschaft hohe Kosten. Haben die Mobber ein Opfer geschaffen, verursachen sie einem Betrieb durch dieses Opfer Kosten von durchschnittlich 52.000 € pro Jahr. Darin sind die Kosten nicht eingerechnet, die die Mobber selbst durch z.B. Minderleistungen verursachen.
Der volkswirtschaftliche Schaden wird auf eine zweistellige Milliarden-Eurosumme geschätzt.
Grund genug, dass sich Geschäftsführungen, Betriebsräte und Gewerkschaften um dieses Thema kümmern.
Was aber ist eigentlich Mobbing? Das Modewort wird heute inflationär gebraucht bzw. missbraucht. Man wird weder der Sache noch dem Leiden der Opfer gerecht, wenn man jeden Konflikt, jeden Streit, jede Ungerechtigkeit und jede Tyrannei als Mobbing bezeichnet.
Dieses Seminar soll Klarheit darüber schaffen, was Mobbing bzw. Bossing präzise ist und welche Gruppen an einem Mobbingprozess beteiligt sind. Ebenso, wodurch ein solch unmenschlicher Gruppenprozess entstehen kann und mit welcher Dynamik er sich verselbständigt. Es soll zudem ein Verständnis für den zerstörerischen Prozess erworben werden, der sich beim/im Opfer vollzieht. Und es soll die Frage beantwortet werden, ob es „typisches Mobbingopfer“ gibt.
Weiterhin soll erarbeitet werden, wie eine Belegschaft präventiv tätig werden kann und wie Betriebsrat und Geschäftsführung sie dabei tatkräftig unterstützen können. Gleiches gilt für die Intervention bei einem laufenden Mobbingprozess. Ebenso wichtig ist die Klärung der Frage, wie man ein (mögliches) Opfer schützen kann und wie man mit den Tätern umgeht.
SEXUELLE BELÄSTIGUNG
Als intimer und entwürdigender Übergriff verletzt die sexuelle Belästigung das Selbstbestimmungsrecht eines anderen Menschen und kann beim Opfer Symptome zeitigen, die mit denen eines Mobbing-Opfers vergleichbar sind. Entgegen einem Alltagsverständnis hat sexuelle Belästigung weit weniger mit Sexualität zu tun als viel mehr mit Machtausübung. Jegliche – oft witzelnde - Verharmlosung verbietet sich hierbei ebenso wie hysterische Aufgeregtheiten.
Betrachtet man den Reaktionsverlauf bei den Opfern auf solche Verletzungen und Entwürdigungen, so können seitens der Opfer neben dem menschlichen Leid ähnliche betriebliche Kosten entstehen wie beim Mobbing.
Wie aber kann man sexuelle Belästigung definieren? Was wird von wem als solche erlebt? Gibt es bezüglich dieser Übergriffe unterschiedliche Sichtweisen von Männern und Frauen? In welchem Klima und unter welchen Bedingungen findet sexuelle Belästigung statt? Welches Verhalten kann in welchem Zusammenhang zur sexuellen Belästigung werden? Gibt es bestimmte „Tätertypen“ und was bewegt sie? Gibt es auch bestimmte „Opfertypen“? Findet sexuelle Belästigung überwiegend von Mann zu Frau statt? Wie kann man mit schwierigen Beweislagen umgehen?
Diese Fragen sollen in diesem Seminar geklärt werden. Zudem werden Möglichkeiten der Prävention erarbeitet und effektive Gegenwehrstrategien seitens der Belästigten diskutiert. Ebenso rechtliche Möglichkeiten des Betriebsrates.
Bezüglich beider Themenbereiche müssen somit soziale und rechtliche Kompetenzen erworben werden, die die durchschnittlichen Verhaltensanforderungen von Mitgliedern eines Betriebsrates übersteigen – damit niemand mehr sagen kann: „Davon habe ich gar nichts gewusst.“
29.06.2010
Sommerhitze am Arbeitsplatz - Was zu beachten ist!
18.06.2010
Bildungsplaner 2010
Die TRANSMIT-GmbH hat einen "Bildungsplaner" entwickelt, der Sie bei der Planung der Weiterbildung für die BR-Mitglieder über die gesamte Wahlperiode unterstützen soll. Den Bildungsplaner gibt es in gedruckter und elektronischer Version. Er kann bei TRANSMIT angefordert werden.





