Die Beratungsagentur.
Unternehmensberatung auch für Betriebsräte
Die Strukturen der Konzerne und Unternehmen und die Arbeitsbedingungen in der Verkehrsbranche haben sich in den letzten Jahren sehr verändert. Der Wettbewerb ist stark und nimmt mehr und mehr zu. Um sich Wettbewerbsvorteile zu sichern, ergreift der Arbeitgeber zu Ungunsten der Arbeitnehmer häufig als erstes Maßnahmen im Bereich Personal / Personalkostensenkung:
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Gründung von tariffreien neuen Gesellschaften, möglichst ohne Arbeitnehmervertretung und mitbestimmtem Aufsichtsrat,
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Abspaltung und Ausgründung von Unternehmensteilen,
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Vergabe von Betriebsleistungen an Subunternehmer,
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Leiharbeitnehmer statt Tarifkräfte,
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Neue Arbeitszeitsysteme und Arbeitszeitberechnungen,
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Schließung von Betriebsteilen,
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Veränderungen in der Betriebsorganisation und den Betriebsabläufen zur Verringerung der Arbeitsplätze
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Standardisierung von Produktionsprozessen mit einer Vielzahl von Methoden (six-sigma, benchmarks, Reengineering etc.pp.)
Geschäftsführer und Vorstände ziehen sich bei diesen Vorhaben Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzu. Gleichzeitig erwarten sie aber umgekehrt, dass Betriebsräte sich ohne externe Unterstützung zu Plänen, Gutachten und Unterlagen der Unternehmen (wie Unternehmensumwandlung, Bilanzen, Profitcenterrechnungen, Managementstrategien, Personalentwicklungskonzepten, Arbeitnehmerüberlassung usw.) äußern, konstruktive Vorschläge erarbeiten oder: am besten sofort und ohne sachliche und seriöse Prüfung zustimmen.
Aber ebenso wie Geschäftsführer und Vorstände externe Fachkompetenz durch Unternehmensberater hinzuziehen können, steht dies auch den Vertretern der Arbeitnehmer zu.
Diese Möglichkeit ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt:
Rechtsanspruch
Der Betriebsrat kann zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben Sachverständige und Berater nach § 80.3 und § 111.2 BetrVG hinzuziehen. Das betrifft auch Maßnahmen im Rahmen der Ausübung des Initiativrechts. Die Erforderlichkeit ist hierfür gegeben, wenn der Betriebsrat angesichts der Schwierigkeit der Materie eine in seine Zuständigkeit fallende
Aufgabe ohne einen fachlichen Rat nicht ordnungsgemäß wahrnehmen kann.
Themenbereiche der Beratungsagentur
TRANSMIT unterstützt Sie bei Ihren Herausforderungen und bietet jederzeit kurzfristig umfassenden und professionellen Beratungsservice an, u. a. zu den folgenden Themenbereichen:
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Unternehmensumwandlungen,
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Ausgliederungen und Abspaltungen,
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Betriebswirtschaftliche Analyse,
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Personalveränderungen,
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Personalplanung und -entwicklung,
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Einführung von Zielvereinbarungen,
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Unternehmens- und Managementstrategien,
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Veränderung von Vergütungssystemen,
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Veränderung und Einführung von Prämiensystemen,
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Diskriminierungsfreie Entgeltsysteme,
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Arbeitszeitregelungen,
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Rationalisierungsvorhaben,
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Einführung der Zeitwirtschaft
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usw.
Unsere Leistungen für Sie
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Wir bereiten in Abstimmung mit Ihnen fachlich und technisch-organisatorisch Klausuren und Workshops vor.
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Wir unterstützen Sie durch Beratung.
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Wir machen Ihnen Vorschläge für die Positionierung gegenüber der Geschäftsführung.
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Wir bereiten Sie auf die Verhandlungen mit der Geschäftsführung vor.
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Wir fertigen für Sie Entwürfe für Stellungnahmen an.
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Wir werten für Sie Unterlagen aus.
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Wir unterstützen das Betriebsrat-Team durch
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Coaching
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Teamentwicklung
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Verhandlungsführung
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Konflikttraining
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Projekt- und Prozessmanagement
Ihr Vorteil
Beratung und Coaching aus einer Hand durch unsere Zusammenarbeit mit zahlreichen arbeitnehmerorientierten Fachexperten.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail! Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
Ihr Ansprechpartner:
Burkhard Weituschat
Fon: +49 30 30875-0 Mobil: +40 172 618 2250
E-Mail: burkhard.weituschat@ transmit-gmbh.de





